• SYSbroker AG
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Klarheit schafft Sicherheit


Institutserlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde

Die Zulassung zum Geschäftsbetrieb erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der SYSbroker AG. Vermögensverwaltung OHG im Jahr 1998. Nach der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft wurde die Erlaubnis im Jahr 2007 neu erteilt. Seither verfügt die SYSbroker AG Vermögensverwaltung AG über die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 KWG). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main (www.bafin.de).
 

Bank

Der Kunde eröffnet ein Wertpapierdepot auf seinen Namen und erteilt gegenüber der Bank eine Tranksaktionsvollmacht für den Vermögensverwalter. Die Bank ist nicht für die Ergebnisse der Vermögensverwaltung verantwortlich.

Diese Verantwortung liegt ausschließlich bei der SYSbroker AG Vermögensverwaltung.
 

Vollmacht

Die SYSbroker AG Vermögensverwaltung erhält vom Kunden eine eingeschränkte Dispositionsvollmacht, keine Verfügungsvollmacht für das Depot.
 

Kündigung

Der zwischen dem Kunden und der SYSbroker AG Vermögensverwaltung bestehende Vermögensverwaltungsvertrag ist jederzeit kündbar.

Die empfohlene Anlagedauer beträgt allerdings zehn Jahre.
 

Zugehörigkeit zu Einlagesicherungssystemen

Die SYSbroker AG Vermögensverwaltung gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandeslunternehmen (EdW), Postfach 04 03 47, 10062 Berlin, an. (vgl. Vertrauen/Absicherung).